Experten-Infos der Diakonie Sozialstation Wolfsburg-Mitte

Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Leistungen bei ambulanter Pflege.

Jedem Pflegebedürftigen steht gemäß § 45 b SGB XI unabhängig vom Pflegegrad ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro unabhängig vom Geld- oder Sachleistungsbezug zu.

Dieser Betrag muss nicht monatlich verwendet werden. Man kann ihn innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres als Gesamtbetrag oder nur teilweise in Anspruch nehmen. Sollte der Betrag im laufenden Kalenderjahr nicht vollständig ausschöpft sein, können nicht verbrauchten Beträge noch bis zum 30.06. des Folgejahres eingesetzt werden.

Außer für ambulante Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, kann dieser Betrag auch zur zusätzlichen Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung oder im Rahmen der Kurzzeitpflege genutzt werden.

Pflegebedürftige können entsprechend § 45 a SGB XI in ihrer häuslichen Umgebung durch qualifizierte Pflegekräfte angeleitet und geschult werden. Auch Gruppenangebote für pflegende Angehörige zu Themen wie Ernährung, Mobilisation und Demenz können darüber hinaus in Anspruch genommen werden.

Entsprechend § 37 Abs. 3 SGB XI wird bei Pflegegeldbezug regelmäßig die pflegerische Versorgung in der häuslichen Umgebung im Auftrag der Pflegekassen durch Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste beurteilt und die Möglichkeit geschaffen, individuelle und allgemeine Hinweise zu notwendigen technischen und praktischen Hilfen bei der alltäglichen pflegerischen Versorgung zu bekommen.

Besteht weiterer Beratungsbedarf, steht gemäß § 7a SGB XI jedem Pflegebedürftigen auch ein weitergehender Beratungsbesuch zu finanziellen und organisatorischen Fragen der häuslichen Pflege durch speziell weitergebildete Pflegekräfte zu.

Nach § 37 können Pflegebedürftige entsprechend ihres Pflegegrades Geldleistungen beziehen, wenn die Betreuung und Versorgung selbst oder durch eine benannte Pflegeperson sichergestellt ist.

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in ihrer häuslichen Umgebung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Dies beinhaltet Komplexleistungen entsprechend des Niedersächsischen Leistungskomplexkataloges oder nach einem vereinbarten Zeitvolumen, die bis zu einem gesetzlich festgelegten Budget ausgeschöpft werden können. Die Diakonie Sozialstation Wolfsburg-Mitte berät Sie diesbezüglich gerne.

Sie als Pflegebedürftiger können Ihre Pflege individuell nach Ihren Bedarfen gestalten und die Betreuung durch Angehörige kombinieren mit der Beauftragung von Leistungen durch einen abulanten Pflegedienst. Nach § 38 SGB XI bekommen Sie jeweils im Folgemonat den nicht durch den Pflegedienst verbrauchten Anteil Ihres Sachleistungsbudgets ausgezahlt.

Mehr Informationen zu den Ihnen zur Verfügung stehenden Budgets finden Sie, wenn Sie dem Pflegeleistungs-Helfer des Bundesministeriums für Gesundheit folgen zum Thema "Pflege zu Hause". Den entsprechenden Link finden Sie hier.

 

Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen gemäß § 39 SGB XI pro Kalenderjahr 1612 € im Bereich der Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Anspruch für das laufende Jahr endet automatisch am 31.12.

Dieser Betrag kann bei Abwesenheit der Pflegeperson (Urlaub, Krankheit, usw.) verwendet werden, um stundenweise durch Bekannte, Nachbarn oder einen professionellen Pflegedienst versorgt zu werden. Dabei ist zu beachten, dass die Pflegebedürftigkeit seit mehr als sechs Monaten bestehen muss und die Versorgung nicht durch Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, durchgeführt werden können.

Darüber hinaus können zusätzlich 806 € auf schriftlichen Antrag für Verhinderungspflege eingesetzt werden, wenn keine Leistungen der Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

Erfahre hier mehr über Betreuung, Beratung und Pflege durch die Diakonie Sozialstation Wolfsburg-Mitte

Ansprechpartnerin

© Diakonie Wolfsburg/Sascha Gramann

Larissa Kapmeyer

Leitung

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