Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretung
MVG-EKD
§ 35 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
- Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
- Unbeschadet des Rechts des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, persönliche Anliegender Dienststellenleitung selbst vorzutragen, soll sich die Mitarbeitervertretung der Probleme annehmen und die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern sie diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.
- Die Mitarbeitervertretung soll insbesondere
- Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen dienen.
- dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen,
Dienstvereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden.
- Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen
mit der Dienststellenleitun auf deren Erledigung hinwirken.
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen,
einschließlich des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach
§ 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuches und sonstiger besonders
schutzbedürftiger Personen in der Dienststelle fördern und für eine ihren
Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten.
- für die Gleichstellung und die Gemeinschaft in der Dienststelle eintreten
und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer
Umsetzung mitwirken,
- die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des
betrieblichen Umweltschutzes fördern.
4. Werden Beschwerden nach Absatz 3 Buchstabe c in einer Sitzung der
Mitarbeitervertretung erörtert, hat der Beschwerdeführer oder die
Beschwerdeführerin das Recht, vor einer Entscheidung von der
Mitarbeitervertretung gehört zu werden.
5. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können bei Personalgesprächen
ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuziehen.
Ansprechperson

Alexandros Georgiadis
Vorsitzender Mitarbeitervertretung
mitarbeitervertretung@diakonie-wolfsburg.de 05361 5011417