Ratgeberthema Wohngemeinschaften

© Diakonie/Francesco Ciccolella

Eine moderne, alternative Wohnform

Hier erfahren Sie, ob eine ambulante betreute, selbstbestimmte Wohngruppe das Richtige für Sie ist.

Selbstbestimmte Wohngemeinschaften sind eine moderne Alternative zur stationären Pflege im Heim und zum Betreuten Wohnen. Ihr privates Einzelzimmer bietet eine ständige Rückzugsmöglichkeit, die gemeinschaftlich genutzetn Räume den sozialen Austausch.

Das Prinzip der Selbstbestimmung stellt sicher, dass Sie alle Entscheidungen über Ihre Lebensführung, zu alltäglichen Abläufen, zu liebgewonnenen Gewohnheiten und über soziale Kontakte selbstbestimmt treffen und die eigenen Angelegenheiten der Wohngemeinschaft ohne die Einmischung anderer frei gestalten können. Sie üben selbst das Hausrecht aus, gestalten miteinander die Gemeinschaftsräume und regeln in Abstimmung mit den anderen WG-Bewohnenden die Lebens- und Haushaltsführung sowie das Alltagsleben.

Individuelle Pflege und/oder Betreuung

  • Die individuellen Pflege- und Betreuungsleistungen erfolgen in Abhängigkeit von Ihrem Pflegegrad.
  • Die Pflegeversicherung hält für Sie ein Budget für Sachleistungen vor.
  • Zur Inanspruchnahme von Sachleistungen benötigen Sie einen individuellen Pflegevertrag mit einem professionellen ambulanten Pflegedienst.
  • Sofern Ihre individuelle Betreuung nicht ausreichend sichergestellt ist, steht Ihnen ein zusätzliches Budget für die Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung zu. Hierzu beraten wir Sie gern.

Gemeinschaftlich beauftragte Unterstützungsleistungen

  • Sie können gemeinschaftlich zusätzlich eine Präsenzkraft zur Verrichtung von allgemeinen organisatorischen, verwaltenden, betreuenden oder bei der Haushaltsführung unterstützenden Tätigkeiten beauftragen.
  • Sie erhalten von der Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214€ pro Monat, wenn Sie sich gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppe auf die Unterstützungsleistungen durch eine Präsenzkraft verständigt haben. 

Nachgefragt

Die Wohnform der selbstbestimmten Wohngemeinschaft ist innovativ und stellt für Senioren eine zusätzliche Alternative zur stationären Pflege, zum Betreuten Wohnen und zum Verbleib im häuslichen Umfeld dar. Doch wann macht das Leben in einer Wohngemeinschaft Sinn, für wen eignet sich es und wie funktioniert es? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.   

Mit Einführung des Wohngruppenzuschlags möchte der Gesetzgeber die ambulant betreuten Wohngruppen als Wohnform und Alternative zur Stationären Plege im Heim fördern.

Die Vorteile für Sie als Mieter einer Wohngemeinschaft liegen in der Selbstbestimmung und der Normalität Ihres Alltag. Sie entscheiden selbständig, in welchem Umfang Sie Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Eine selbstbestimmte Wohngemeinschaft und eine integrative Tagespflege lassen sich dabei auf optimale Weise kombinieren. Pflegebedürftige können den Wohngruppenzuschlag nutzen für das Wohnen in der Wohngemeinschaft und gleichzeitig einen Leistungsbetrag für Tagespflege für den Besuch einer Tagespflege-Einrichtung nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst erhalten.

 

  • mit Pflegegrad
  • bei erhaltener Mobilität
  • wenn Sie tagsüber stundenweise und in der Nacht vollständig selbstständig zurechtkommen, beziehungsweise Ihren Unterstützungsbedarf regeln, zum Beispiel über einen ambulanten Pflegedienst
  • wenn Sie der Vereinsamung vorbeugen möchten
  • wenn Sie Wert legen auf den Erhalt einer selbstbestimmten Lebensführung
  • wenn Sie bereit sind, mit anderen Menschen zusammenzuleben und gemeinsam Entscheidungen zu treffen
  • Unterstützung bei Vor-, Zu- und Nachbereitung der Mahlzeiten
  • motiviert bei gemeinsamen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und leitet unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen an
  • hilft bei der Kontaktaufnahme zu Dienstleistern, wie etwa Pflegedienst, Tagespflege, Reinigungsservice, Getränkeservice, Fahrservice
  • Hilfestellung bei der Erstellung eines Wochen- bzw. Haushaltsplans
  • Organisation der miteinander geplanten Freizeitaktivitäten
  • Vorbereitung von WG-Besprechungen
  • Beratung zu allgemeinen Belangen der Wohngruppe
  • Unterstützung beim Führen einer Haushaltskasse
  • Miete für das eigene Zimmer und anteilig für Gemeinschaftsflächen
  • Die Kosten, die für Ihre Pflege entstehen, erhalten Sie von der Pflegekasse in Form von Geldleistungen und/oder Sachleistungen.
  • gemeinschaflich beauftragte Leistung (Präsenzkraft), für die die Pflegekasse den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich bereithält
  • In Abstimmung miteinander wird häufig eine gemeinsame Haushaltskasse eingeführt, um im Haushalt anfallende Kosten unter den Mietern aufzuteilen.
  • Da Sie Anspruch auf den so genannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben, können Sie als Mieter einer Wohngemeinschaft über gemeinschaftlich beauftragte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zusätzliche Angebote zur Gestaltung des alltäglichen Lebens in Anspruch nehmen. Das kann beispielsweise Hilfe in den Bereichen Haushalt, Einkauf, Betreuung und Begleitung durch unseren ambulanten Pflegedienst sein.