Ratgeberthema Tagespflege

© Diakonie/Francesco Ciccolella

Urlaub vom Alltag

In einer Tagespflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen durch qualifiziertes Personal an einigen oder an allen Wochentagen begleitet, betreut und gepflegt. Die Tagespflegegäste werden morgens von zu Hause abgeholt und spätestens abends nach Hause gebracht. Bei der Tagespflege wird vorausgesetzt, dass die Begleitung und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen und Abend und gegebenenfalls am Wochenende sichergestellt sind.  

Wann können Sie in der Tagespflege betreut werden?

  • Um die Leistungen einer unserer Tagespflege-Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Pflegegrad.
  • Sie können die Tagespflege zusätzlich zum  Erhalt von Geld-, Sach- und Entlastungsleistungen im Bereich der ambulanten Pflege nutzen.
  • Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist, wird Sie der Besuch der Tagespflege stärken und Ihre vorhandene Betreuung sinnvoll ergänzen.
  • Sie sollten so mobil sein, dass Sie Hin- und Rückfahrten gut bewältigen können. Wir bieten bei Bedarf einen Fahrdienst-Service.

Welche Beträge stehen Ihnen für die Betreuung in der Tagespflege zur Verfügung?

Die pflegebedingten Kosten werden in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse übernommen. Für die Tagespflege entsteht bei häuslicher Versorgung ein zusätzliches Budget. Dieser Betrag kann ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Optional ist eine Anrechnung der Entlastungsleistungen in den Pflegegraden 1 bis 5 für die zusätzlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Investitionskosten möglich.

Pflegegrad  Leistungsbetrag   Entlastungsbetrag
     PG 1                    -                             125,00
     PG 2                 689,00 €                   125,00
     PG 3              1.298,00 €                   125,00  
     PG 4              1.612,00 €                   125,00 
     PG 5              1.995,00 €                   125,00

Wie profitieren Sie vom Entlastungsbetrag?

Sie haben als Pflegebedürftiger unabhängig vom Pflegegrad einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat. Diesen Betrag müssen Sie nicht monatlich von der Pflegekasse abrufen, sondern können ihn innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Summe in Anspruch nehmen. Wenn Sie die Ihnen zustehende Leistung im Kalenderjahr nicht vollständig ausschöpfen, können Sie den nicht verbrauchten Betrag noch bis zum 30.06. des Folgejahres einsetzen.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse und welche tragen Sie selbst?

Die Pflegekasse erstattet die pflegebedingten Kosten, das heißt, den Tagessatz für die Pflegekosten inklusive Transport zur Tagespflege hin und zurück. Der Tagessatz hängt vom Pflegegrad ab und wird mit den Pflegekassen vereinbart. Für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung kommen Sie selbst auf.

Für die Nutzung der Einrichtung entstehen Kosten u.a. zur Instandhaltung (Investkosten). Diese werden in der Regel vom Land Niedersachsen übernommen.

Was müssen Sie als Mieter einer selbstbestimmten, ambulant betreuten Wohngemeinschaft beachten?

Auch Sie können die Tagespflege mit Kostenerstattung durch die Pflegekassen nach besonderer Prüfung durch den medizinischen Dienst besuchen.

Tagespflege St. Elisabeth