Ratgeberthema Kurzzeitpflege

© Diakonie/Francesco Ciccolella

Warum Kurzzeitpflege?

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist und auch teilstationäre Angebote wie die Tages- und Nachtpflege nicht in Frage kommen,  kann es sinnvoll sein, für einen begrenzten Zeitraum in ein Pflegeheim umzuziehen. Hier erfahren Sie, wann und wer diese Leistung in Anspruch nehmen kann und wer welche Kosten dafür übernimmt.


Zielgruppe, Kosten und Organisatorisches

  • Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege mit präventivem und rehabilitativem Schwerpunkt, die meistens nach einem Krankenhausaufenthalt und vor der Sicherstellung der häuslichen Pflege stattfindet.
  • Die Pflegekasse übernimmt für den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad jährlich einen Festbetrag zur Finanzierung von Kurzzeitpflege. Je höher der Pflegegrad ist, desto geringer ist die Anzahl der durch die Pflegekasse finanzierten Kurzzeitpflegetage.
  • Der Kurzzeitpflegegast bezahlt selbst den Anteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
  • Die Finanzierung der Kurzzeitpflege erfolgt auf Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Gegebenenfalls verordnen Ärzte auch Kurzzeitpflege, ohne dass ein Pflegegrad vorliegen muss, um einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern oder zu verkürzen.

Stationäre Verhinderungspflege

  • Der Anspruch zur Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegebedürftigkeit länger als 6 Monate vorliegt.
  • Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Erholungsurlaub verhindert ist.
  • Kann im Anschluss zur Verlängerung der Kurzzeitpflege oder auch separat genutzt werden.
  • Die Finanzierung der Verhinderungspflege erfolgt auf Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.

Zur Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Beratungstermin in einer unserer Pflegeeinrichtungen.

Link zu allen Einrichtungen, die Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege anbieten

 

Checkbox Anmeldung Kurzzeitpflegeplatz

  • Sie melden sich oder einen Angehörigen an mit dem Anmeldebogen der Diakonisches Werk Wolfsburg gemeinnützige GmbH.
  • Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie zum Download auf allen Altenhilfe-Einrichtungsseiten oder ausgedruckt vor Ort in den Einrichtungen.
  • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad
  • ärztliche Bescheinigung „frei von ansteckenden Krankheiten“
  • relevante ärztliche Diagnosen
  • Den ausgefüllten Anmeldebogen geben Sie elektronisch per Mail oder persönlich in einer unserer Einrichtungen ab. Wir kümmern uns um den Rest und geben die Unterlagen an Ihre Wunscheinrichtungen in der Diakonisches Werk Wolfsburg gemeinnützige GmbH weiter.